AGB
Die Maklertätigkeit der Firma Rustemeier Immobilien bezieht sich auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Kauf-, Miet-, Pachtverträgen. Ein Anspruch auf Courtage kommt zustande, wenn durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Mitursachlichkeit genügt.
§1
Unsere Angebote basieren auf den uns vom Auftraggeber erteilten Informationen. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung. Diese müssen vor Vertragsabschluß vom Käufer/Mieter überprüft werden. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Schadensersatzansprüche der Firma Rustemeier Immobilien gegenüber sind ausgeschlossen.
§2
AIle Mitteilungen, bzw. Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln; sie dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Auftraggeber bzw. Interessent haftet für den durch Zuwiderhandlung entstandenen Schaden. Wird aufgrund der weitergegebenen Information das Rechtsgeschäft durch oder mit einem Dritten abgeschlossen, so haftet auch der Auftraggeber, bzw. Interessent in voller Höhe für die Maklercourtage.
§3
Falls dem Auftraggeber, bzw. Interessenten ein Objekt bereits bekannt ist, muss er uns dies unverzüglich- spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anmelden, wobei die Quelle der vorigen Kenntnis präzise und nachweisbar anzugeben ist. Ansonsten gilt der Nachweis des Objektes als von uns erfolgt.
§4
Die Courtage ist fällig bei Vertragsabschluss und zahlbar bis spätestens 5 Werktage nach Rechnungsstellung.
§5
Die Maklercourtage wird wie folgt berechnet:
a) Die Courtage für den An- und Verkauf von bebautem Grundbesitz- unbebautem Grundbesitz und Eigentumswohnungen beträgt für den Käufer 4% des notariell beurkundeten Kaufpreises
zzgl. der gesetzlichen Mehnvertsteuer.
b)Bei Erbbaurechten bilden der Grundstückswert und der Wert bestehender Gebäude die Berechnungsgrundlage.
c) Die Courtage für Wohnraumvermietung beträgt für den Mieter 2 Monatsmieten, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
d) Erfolgt statt des Verkaufs eine Vermietung, so ist bei Vertragsabschluß die übliche Mietcourtage zu zahlen. Erfolgt innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Vertrages ein nachträglicher Ankauf durch den Mieter, verpflichtet dies zur Zahlung der Verkaufscourtage, unabhängig von der bereits gezahlten Vermietungsgebühr.
e) Die Übertragung der Rechte an einem Grundstück durch andere Rechtsformen ist einem Verkauf gleichzusetzen
§6
Die Courtageansprüche bleiben auch bestehen, wenn:
a) der geschlossene Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes gegenstandslos oder durch Wirksamwerden einer auflösenden Bedingung erlischt oder durch sonstigen Grund nicht
erfüllbar wird.
b) der Interessent das Objekt in einer Versteigerung erwirbt.
c) der Abschluß des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofem der vertragliche Inhalt nicht wesentlich von dem Angebotsinhalt abweicht.
d) aufgrund unserer Nachweis-, bzw. Vermittlungstätigkeit die Vertragsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen und es zum Vertragsabschluss kommt. Bei direkten Verhandlungen ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen und uns deren Inhalt unaufgefordert mitzuteilen
§7
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftIich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§8
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die generellen gesetzlichen Vorschriften.
§9
Benutzt ein Interessent oder Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§10
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Unna, NRW als vereinbart.